Definition vorab für die Musik für Online-Kurse: "GEMA-frei" bedeutet bei uns, dass die Synchronisationsrechte für die On Demand Speicherung eingeholt wurden und Du die Videos speichern kannst. Unsere Musik ist von bei der GEMA gemeldeten Komponisten produziert, weshalb sie so hochwertig ist. Aufgrund der Tatsache, dass die Plattformen YouTube, Facebook, Instagram einen GEMA-Vertrag zur Aufführung der Musik haben, musst Du keine extra GEMA zahlen, was unser "GEMA-frei" bedeutet.

 

MUSIK IM KURSRAUM - WAS IST ERLAUBT UND WAS NICHT?

Jeder, der Fitnesskurse unterrichtet weiß, was für eine große Rolle die richtige Musik spielt. Doch viele fragen sich "Was ist denn legal? Was darf ich in den Kursen nutzen" oder "Was darf ich in Online-Videos benutzen?"

Hierzu einmal ein paar Basisinfos, die wir der Einfachheit halber komprimiert wieder geben. Es gibt für jeden Titel zwei Rechteinhaber, von denen man die Nutzungsrechte erwerben muss, bevor man einen Titel gewerblich (= im Kurs) benutzen kann:

1.) Das Record Label, das die Rechte an der Aufnahme hat und die Erlaubnis erteilt, dass man einen Titel auf einer CD oder in einem digitalen Mix (Download) verwenden darf. Ebenso kann das Label die Erlaubnis erteilen, den Titel in einem Video zu benutzen.

2.) Der Verlag, der die Rechte des Werk-Urhebers (Komponist, Texter) wahrnimmt. Der Verlag hat die Wahrnehmung seiner Rechte im Hinblick auf die öffentliche Aufführung und mechanische Vervielfältigung auf CD/Downloadmix an die GEMA gegeben. So muss jedes Studio, das solche Musik nutzen will einen Vertrag mit der GEMA abschließen, damit die Musik öffentlich in den Kursräumen oder Gerätebereichen abgespielt werden kann.

Die Wahrnehmung des Synchronisationsrechts (Synch-Recht oder Bildtonrecht) für die Verwendung in On Demand Online-Kursen und Videos nimmt der Verlag aber selbst wahr. Denn der Verlag ist seinerseits oft verpflichtet, die Urheber/Komponisten bei jeder einzelnen Nutzung um Erlaubnis zu fragen.

 

Welche Musik darf ich nutzen?

Du als Trainer / Studio darfst nicht einfach alles benutzen, sondern nur Musik, für die obige Rechteinhaber die Nutzungsrechte eingeräumt haben. Und zwar explizit für die gewerbliche Nutzung im Rahmen von Group Fitness Kursen. Daher ist es auch nicht legal, wenn Trainer Playlisten spielen, die sie sich auf iTunes/Amazon/Spotify, etc. zusammen gestellt haben. Denn diese Musik darf ausschließlich zu privaten Zwecken und nicht im Kurs abgespielt werden. Das steht auch in den AGB der jeweiligen Anbieterplattformen.

Erst wenn diese Nutzungslizenzen eingeholt sind, kann die Produktion ins CD-Presswerk oder als Download zur Verfügung gestellt werden. Genau dieses Einholen der Lizenzen beim Label und der GEMA machen Spezialanbieter von Fitness-Musik. Aufgrund dieser zum Teil hohen Lizenzen ist Group Fitness Musik teurer als "normale Musik".

Nachdem Du nun einen ersten Einblick in den Lizenzierungsprozess bekommen hast, erklärt sich auch der höhere Preis im Gegensatz zur „normalen“ Musik.

 

Darf ich meine legale Musik in Online Videos nutzen?

Sofern Du nur live streamst ohne jegliche Speicherung: JA! Denn die Plattformen Facebook/YouTube/Vimeo haben einen Deal mit der GEMA und dadurch dass es sozusagen ein "Ersatz" des normalen Kurses ist, greift hier auch nicht das Synch-Recht.

Bei Speicherung der Musik gilt jedoch: Nein. Wenn es On Demand angeboten wird, muss man von jedem beteiligten Record Label und Verlag das Synchronisationsrecht für diese Nutzung einholen. Das kann sogar soweit gehen, dass man bei einem Titel 4 oder 5 beteiligte Verlage hat. Jeder will Lizenzen und bei jedem muss man abwarten, ob die Urheber überhaupt zustimmen. Dieses ist nicht finanzierbar und vor allem nicht planbar. Du bekommst jedoch solche Musik bei uns unter www.wowmusic.video

 

Lizenzinfos Musik in Online-Kursen

 

LIVE-KURSE ohne Speicherung

Wie oben beschrieben, kannst Du alles benutzen, das legal erworben wurde und die Nutzungsrechte für die gewerbliche Nutzung hat. Das ist zum Beispiel Musik von www.wowmusic.de oder anderen legalen Fitnessmusik-Anbietern.

Sollte Facebook unberechtigterweise den Livestream abbrechen (Facebook hat keinerlei Rechtsgrundlage dafür), kannst Du ihn einfach erneut starten. Unser Tipp an Dich: Lasse die Musik, die Du nutzen willst vorher einfach auf einem Testprofil als Livestream durchlaufen, um zu schauen, bei welchem Lied eventuell Probleme auftreten, um es dann zu überspringen oder auszutauschen.

Anders sieht es bei ZOOM aus. Das diese Plattform eigentlich nur für Meetings mit Sprache gedacht ist, gibt es keinen Deal mit der GEMA und daher ist die Nutzung der Musik nur möglich, wenn Du im Auftrag Deines Studios (das einen GEMA-Vertrag hat), den Kurs anbietest.

 

ON DEMAND Videos (Speicherung)

In diesem Fall kannst Du alles benutzen von www.wowmusic.video  Wir können die Original-Musik anbieten, weil wir bei den betroffenen Labels und Verlagen die Synchronisationsrechte eingeholt haben. Da dieses nicht möglich ist für bekannte Hits, können diese nicht dafür benutzt werden.

 

Probleme mit Blockieren von Musik auf YouTube/Facebook?

Es kann immer wieder passieren, dass einzelne Titel in stumm geschaltet werden. Allerdings passiert das ohne Rechtsgrundlage seitens der Plattformen. Der Algorithmus der Plattformen ist so eingestellt, dass standardmäßig davon ausgegangen wird, dass Nutzer die Musik ohne Nutzungsrecht verwenden. Durch den legalen Kauf Deiner Musik auf wowmusic.de (für Live-Übertragungen) oder wowmusic.video (Live und On Demand) besitzt Du aber diese Nutzungsrechte und YouTube und Facebook haben kein Recht, irgendwas zu blockieren. Das obliegt nur den Rechteinhabern (also den Labels und Verlagen) selbst. Selbst wenn die Rechteinhaber die Autorisation gegeben hätten, müssten die Plattformen VOR dem Blockieren die Nutzer um einen Nutzungsnachweis bitten und dürften erst dann blockieren, wenn dieser nicht erbracht werden kann.

Was tun bei Facebook?

Bei Facebook kannst Du die Meldung ignorieren und einfach „Audio Wiederherstellen“ klicken.

Was tun bei YouTube?

Bei YouTube kannst Du die Meldung einfach ignorieren, da das Video weiterhin sichtbar ist mit Ton und nur nicht monetarisiert werden kann. Das Video wird zumiest blockiert bei Musik der drei großen Labels Warner, Sony und Universal, die aber eh nicht in unserer Videomusik dabei sind.

 

Die Plattform ohne Probleme

Wenn Du keine Probleme mehr mit dem Blockieren oder Stummschalten haben willst, solltest Du diese Plattform nutzen: https://vimeo.com/de/ Diese Plattform wird bereits von Firmen wie Life Fitness/ICG oder BODYART benutzt und bietet auch viel mehr Möglichkeiten als YouTube.

Auf dieser Übersicht siehst Du, was erlaubt ist und was nicht:

 

Solltest Du weitere Fragen haben, wende Dich gern an uns unter info@wowmusic.de